Höchststrafe für Doppelmörder von Krailling
München - Im Prozess um den Doppelmord an zwei Mädchen aus Krailling hat das Landgericht München die Höchststrafe verhängt. Das Gericht verurteilte den angeheirateten Onkel der beiden Schwestern, Thomas S., zu einer lebenslangen Haftstrafe und erkannte zudem auf die besondere Schwere der Schuld.
Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach fünfzehn Jahren ausgeschlossen. Das Gericht folgte mit dem Urteil der Forderung von Staatsanwaltschaft und den als Nebenkläger auftretenden Eltern der Mädchen. Die Verteidigung hatte auf eine Strafmaßforderung verzichtet.
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Der Doppelmord vom 24. März vergangenen Jahres hatte wegen seiner Brutalität bundesweit für Erschütterung gesorgt. Die elfjährige Sharon und die achtjährige Chiara waren im Schlaf von ihrem Angreifer überrascht worden, der sie mit einer Hantel, einem Messer und mit Hilfe eines Seils brutal tötete.
S. handelte nach Überzeugung des Gerichts aus Habgier. Der nach einem Hausbau überschuldete Postbote wollte demnach auch seine Schwägerin töten, um an deren Erbe zu kommen. Den ursprünglichen Mordplan musste er aber fallen lassen, weil seine Schwägerin später als erwartet nach Hause kam.
©AFP 2012
Foto: Frank Leonhardt






