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Abwrackprämie darf nicht auf Hartz IV angerechnet werden
(lifepr) Düsseldorf, 06.09.2010, Hartz-IV-Empfängern darf die nach Auskunft von ARAG Experten nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden.
Das hat das Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in einem Beschluss klargestellt. Geklagt hatte eine 43jährige allein erziehende Mutter aus Iserlohn.
_____Beim Kauf eines neuen Autos im Wert von 7.500 Euro war ihr die staatliche Umweltprämie von 2.500 Euro angerechnet worden.
Ihr Hartz-IV-Anspruch minderte sich dadurch um 156 Euro. Die Mutter wehrte sich mit Erfolg gegen diese Entscheidung (LSG NRW, Az.: L 12 AS 807/10 B ER).
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG
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