Werden Passagiere für Flughafen-Streiks entschädigt?
Luxemburg - Passagiere sollen künftig auch wegen Streiks auf dem Flughafen Entschädigung von ihrer Fluggesellschaft verlangen können.
Dafür plädierte der Generalanwalt Yves Bot am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in seinen Schlussanträgen. Airlines müssten demnach bis zu 600 Euro an Betroffene zahlen und sollen dafür dann die Streikverantwortlichen haftbar machen können.
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Der EuGH folgt zumeist den Schlussanträgen seiner Generalanwälte. Anlass der bevorstehenden Grundsatzentscheidung war ein Streik des Bodenpersonals am spanischen Flughafen Barcelona im Juli 2006: Die Fluglinie Finnair musste deshalb mehrere Flüge umorganisieren, mit dem vom Kläger gebuchten Flug wurden andere Reisende befördert. Er selbst kam in einer Sondermaschine mit zehnstündiger Verspätung an seinem Reiseziel an und fordert deshalb eine Ausgleichszahlung in Höhe 400 Euro wegen Nichtbeförderung.
Generalanwalt Bot zufolge hat der Kläger Anspruch auf solch eine Zahlung: Der Begriff Nichtbeförderung müsse weit ausgelegt werden und betreffe nicht nur den Fall einer Überbuchung. Fluggäste müssten auch vor den Folgen von Streiks und anderen außergewöhnlichen Umständen geschützt werden, die sie nicht zu verantworten haben, heißt es in dem Entscheidungsvorschlag des Generalanwalts.
Die Entschädigung bei Nichtbeförderung, die Fluggesellschaften zahlen müssen, hängt ab von der Flugstrecke. Bei Strecken bis zu 1500 Kilometer gibt es 250 Euro, bei 1500 bis 3500 Kilometern 400 Euro und bei längeren Strecken 600 Euro.
Sollte der EuGH alle Anträge seines Generalanwalts übernehmen, könnte das weitreichende Folgen für Flughafenbetreiber oder streikwillige Gewerkschaften haben: Bot vertritt die Auffassung, dass Fluggesellschaften von den "Verantwortlichen" eines Streiks Schadenersatz für geleistete Ausgleichszahlungen einfordern können. Dies sei aber nur der Fall, wenn die Airline für den Streik des Flughafenpersonals nicht verantwortlich ist.
Ob mit dem Begriff "Verantwortliche" Gewerkschaften oder Flughafenbetreiber gemeint sind, ergibt sich einem Gerichtssprecher zufolge aus den Anträgen nicht. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
©AFP 2012
Foto: Jean-Philippe Ksiazek











