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Barntrup (Kreis Lippe). Im Februar 2013 hat der Düsseldorfer Landtag beschlossen, zum 01.04.2013 in Nordrhein-Westfalen die Rauchmelderpflicht einzuführen. In Wohnungen müssen dann Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
Die Übergangsfrist für Wohnungen, die bis zum 31.03.2013 errichtet oder genehmigt sind, läuft am 31.12.2016 ab. Somit müssen ab dem 01. Januar 2017 in Nordrhein-Westfalen sämtliche Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Die Firma HSF Heinz Schaper in Barntrup hat sofort reagiert und eine Auswahl von Rauchmeldern auf Lager.