Grabeinfassungen auf dem Waldfriedhof
Augustdorf (Kreis Lippe) - Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen hat dem Rat in seiner Sitzung am 24.04.2012 einstimmig empfohlen, die Friedhofs- und Gebührensatzung zu ändern.
Dem Wunsch, auf dem Waldfriedhof Grabeinfassungen zuzulassen, soll entsprochen werden. Die Grabeinfassungen dürfen aber nur aus Naturstein errichtet werden und bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde, um laienhafte Arbeiten zu vermeiden.
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Weiterhin werden die Ruhezeiten für die Verstorbenen verkürzt. Bei Erdbestattungen wird die Ruhezeit 25 Jahre festgesetzt. Derzeit sind es 30 Jahre. Bei den beigesetzten Urnen soll die Ruhezeit künftig 20 Jahre betragen. Bisher waren hierfür 30 Jahre vorgeschrieben.
Die geänderte Friedhofs- und Gebührensatzung soll am 01.06.2012 in Kraft treten.
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