Anhebung der Vergnügungssteuer
Augustdorf (Kreis Lippe) - Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.05.2012 einstimmig der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Gemeinde Augustdorf (Vergnügungssteuersatzung) zugestimmt.
Die Vergnügungssteuersatzung wird an die neue Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes angepasst. Der Steuersatz für Apparate mit Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen und Gastwirtschaften wird von 12 % auf 15 % des Einspielergebnisses angehoben.
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Weitergehende Informationen können Sie der Vorlage und der Niederschrift der Sitzung entnehmen. Diese finden Sie unter: www.augustdorf.de, Bürgerservice Rat-Verwaltung, Rat und Ausschüsse
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